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Augenarztpraxis<br/>Dr. Uni. Damascus Abdel Salam Hariri<br/>und Kollegen, Langen
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Sprechzeiten

Montag
8:00-13:00 | 14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag
8:00-13:00 | 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
8:00-13:00 | 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag
8:00-13:00 | 15:00 - 19:00 Uhr
(auch Privatsprechstunde)
Freitag
8:00-13:00 Uhr

Gutachten

Führerscheingutachten (alle Klassen)

Ein optimales Sehvermögen ist entscheidend für die Teilnahme am Straßenverkehr. Besteht ein Bewerber zur Führerscheinprüfung der Klassen A, B und BE den Sehtest nicht, ist immer eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. Ebenso ist die Untersuchung nötig, wenn jemand den Führerschein für die Klassen C, D, CE, DE oder den Taxiführerschein erlangen möchte.

Bei der Fahreignungsbegutachtung müssen wir feststellen, ob der Bewerber um eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse geeignet ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Führer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein alle fünf Jahre bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Hierzu ist auch ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.

Beim Erwerb oder der Verlängerung von PKW- und LKW-Führerscheinen nehmen wir eine vollständige augenärztliche Begutachtung vor. Hierzu zählen die Prüfung des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der zentralen Sehschärfe, des Farbempfindens sowie des Dämmerungssehens. Wir untersuchen auch auf verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen der Augen.


Gutachten für Bootsführerschein

Wer den Sportbootführerschein ablegen möchte, ist verpflichtet, einen ärztlichen Eignungstest durchzuführen. Der Test dient der Sicherheit des Bewerbers und anderer Personen. Die Bescheinigung muss von einem zugelassenen Augenarzt stammen. Wir führen Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine durch. Vor der kurzen Untersuchung müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Zuerst nehmen wir eine augenärztliche Begutachtung vor. Hierzu zählen ein Sehtest und die Überprüfung des Farbunterscheidungsvermögens (bei einer Farbschwäche ist nur eine Grünschwäche zulässig).
Dann wird das Hörvermögen überprüft, sollten sich Einschränkungen ergeben, muss ein HNO-Arzt (Hals-Nasen-Ohren-Arzt) aufgesucht werden. Wir müssen auch andere Befunde (z. B. Anfallsleiden oder ähnliche Krankheiten) dokumentieren, die zu einer Beeinträchtigung der Tauglichkeit führen könnten.


Flugtauglichkeitsgutachten

Wir führen alle notwendigen Augenuntersuchungen (Erstuntersuchungen und Folgeuntersuchungen) für Fliegergutachten durch. Hierbei gelten die Untersuchungsrichtlinien und Sehanforderungen an Piloten und Fluglotsen gemäß den Richtlinien des Luftfahrtbundesamts (www.lba.de). Für Privatflieger gelten die Rechtsgrundlagen für das Luftfahrtpersonal in den Verordnungen der Europäischen Union.

Wir begutachten:

  • Berufspiloten Klasse 1 (AMC 1)
  • Privat-Piloten Klasse 2 (AMC 2)
  • Klasse 2 LAPL-Piloten
  • Personal der Flugsicherung und Kabinenpersonal

Zur Beurteilung der Flugtauglichkeit nehmen wir eine vollständige augenärztliche Begutachtung vor. Hierzu zählen die Prüfung des Gesichtsfeldes, des räumlichen Sehens, der zentralen Sehschärfe, des Farbempfindens sowie des Dämmerungssehens. Wir untersuchen auch auf verdeckte Schielstellungen und organische Veränderungen der Augen. Je nach Einsatzgebiet gelten unterschiedliche Anforderungen an die erlaubte Stärke der Brillengläser. So liegen bei Luftfahrzeugführern der Klasse 1 die Anforderungen höher als in der Klasse 2.


arbeitsmedizinische Gutachten

Verschiedene Erkrankungen oder Unfälle können Leistungen der Krankenkasse, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung nach sich ziehen. Die Schäden müssen, z. B. für Rehabilitationsmaßnahmen, gutachterlich untersucht und dokumentiert werden. Wir begutachten sämtliche berufsbedingte Erkrankungen und Folgeschäden.
Bei Unfällen, die zu Schäden an den Augen geführt haben oder diese erwarten lassen, wird begutachtet, durch welche Ursache die Schäden entstanden sind und ob eine Einschränkung für das Alltagsleben vorliegt.

Minderung der Erwerbsfähigkeit heißt, dass durch den Schaden eine berufliche Tätigkeit nur eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist. Dies ist für die gesetzliche Unfallversicherung wichtig. Die Minderung der Gebrauchsfähigkeit beinhaltet, dass die Funktion des Auges eingeschränkt ist. Diese wird für die private Unfallversicherung bestimmt.


Blindengeldgutachten

Hochgradig Sehbehinderte und blinde Menschen können finanzielle Hilfen nach verschiedenen Gesetzen bekommen. Im Landesrecht finden sich die Regelungen zum Sehbehinderten- und Blindengeld. Die ergänzende Blindenhilfe regelt das Bundesrecht.

Wir untersuchen, ob die Bedingungen für „hochgradige Sehbehinderung“ oder Blindengeld“ vorliegen und erstellen Ihnen gegebenenfalls ein entsprechendes Gutachten.

Augenarztpraxis
Dr. Uni. Damascus Abdel Salam Hariri
und Kollegen

Bahnstraße 72
63225 Langen

Tel.06103 23570
Fax06103 928349
Mailinfo@augenpraxis-langen.de


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